Klassenhilfen

Klassenhilfen übernehmen eine wichtige Funktion an der Volksschule. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten der Unterstützung eine Klassenhilfe bietet und worauf Sie bei der Anstellung einer Klassenhilfe achten müssen.

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Auf Klassenebene unterstützen Klassenhilfen die Lehrperson im Unterricht, betreuen einzelne Schulkinder oder Gruppen und begleiten sie nach Anleitung der Lehrperson beim Lernen. 

Die PHBern bietet drei Weiterbildungsangebote für Klassenhilfen oder für Personen an, die sich für eine Anstellung als Klassenhilfe interessieren:

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Klassenhilfe zu werden?

Vorgabe der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD):

  • Sie verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Die PHBern empfiehlt zudem:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sprechen Deutsch auf mindestens einem Sprachniveau B2 (höher erwünscht).

Wie viel verdiene ich als Klassenhilfe?

Als Klassenhilfe im Kanton Bern sind Sie im Stundenansatz gemäss dem Ansatz im Anhang 1 LADV entschädigt. Sie verdienen CHF 30.- pro Stunde. 

Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen entnehmen Sie der Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV) oder, zusammengefasst, auf dem Merkblatt der Bildungs- und Kulturdirektion merkblatt-anstellung-von-klassenhilfen-de (8).pdf 

Habe ich als Klassehilfe eine Festanstellung?

Nein, als Klassenhilfe im Kanton Bern sind Sie auf Stundenlohnbasis angestellt. In der Regel sind Klassenhilfen für ein Semester – von Sommer bis Winter – mit Möglichkeit der Verlängerung (in Ausnahmefällen um ein weiteres Semester) angestellt. 

Was sind meine Aufgaben als Klassenhilfe?

Auf Klassenebene unterstützen und entlasten Sie die Lehrperson in allen Belangen des Unterrichts, betreuen einzelne Schulkinder oder Gruppen und begleiten sie nach Anleitung der Lehrperson beim Lernen. 

Auf Schulebene übernehmen Sie Pausenaufsichten und arbeiten bei diversen Schulanlässen mit. Die konkreten Aufgaben können sich je nach Schule unterscheiden.

Klassenhilfen übernehmen keine Aufgaben, die in den Berufsauftrag einer Lehrperson gehören. Als Klassenhilfe haben Sie ausschliesslich eine Hilfsfunktion. Die pädagogische Verantwortung liegt zu jeder Zeit bei der Lehrperson. 

Kann ich mir die Arbeit als Klassenhilfe an ein Studium an der PHBern anrechnen lassen?

Nein, eine Tätigkeit als Klassenhilfe kann in der Regel nicht an ein Studium der PHBern angerechnet werden. Nur validierte Unterrichtspraxis kann bei einem Studium an der PHBern angerechnet werden. Die Tätigkeit als Klassenhilfe gehört hier nicht dazu. 

Unter Umständen ist es allerdings möglich, die Arbeit als Klassenhilfe über das Verfahren Validation des acquis de l'expérience als formale oder informell erworbene Kenntnisse ans Studium anrechnen zu lassen.

Kontakt

Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen