Häufig gestellte Fragen

CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom (CAS UAL)

Ist mir nach Abschluss des CAS UAL eine Anstellung garantiert?

Nein, die PHBern kann nicht garantieren, dass Sie eine Anstellung finden. Die PHBern unterstützt jedoch Teilnehmende des CAS UAL in ihrem Bewerbungsprozess.

Kann ich den CAS UAL anrechnen lassen, wenn ich mein Lehrdiplom aus dem Ausland von der EDK anerkennen lassen will?

Der CAS UAL ist keine Gleichwertigkeit mit einem EDK anerkannten Lehrdiplom. Dieses kann in der Schweiz nur mit einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule erworben werden.

Ist mir ein Platz im CAS UAL garantiert, wenn ich alle Zulassungsbedingungen erfülle?

Nein. Die Anzahl Teilnehmende pro Durchführung ist limitiert. Wir prüfen weitere Durchführungen. Falls Sie in der aktuellen Durchführung nicht teilnehmen können, können Sie sich auf eine Warteliste für die nächste Durchführung setzen lassen.

Wieso muss ich ein Sprachdiplom im Deutsch auf Niveau B2 vorlegen?

Kommunikation ist im Lehrberuf essenziell. Um mit den Schülerinnen und Schülern gut zu kommunizieren und zu interagieren, ist ein gewisses sprachliches Niveau unabdingbar. Der Lehrgang hat auch zum Ziel, dass Sie während des CAS UAL Ihre Sprachkompetenz weiter ausbauen.

Welche Sprachdiplome werden für die Bewerbung zum CAS UAL anerkannt?

Alle Diplome ab Niveau B2 folgender Organisationen werden akzeptiert:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
  • Goethe-Zertifikat (Erwachsene und Jugendliche)
  • TestDaF
  • The European Language Certificate (TELC)
  • Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)