Anmeldung + Kontakt

Die Durchführung vom 7. November 2024 ist gesichert, Anmeldungen auf die Warteliste sind weiterhin möglich.

Für die Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang werden Sie auf die Plattform "Bios" weitergeleitet. Für den Zugriff auf "Bios" benötigen Sie eine SWITCH-edu-ID. Falls Sie noch keine SWITCH-edu-ID haben, können Sie diese hier erstellen.

Falls Sie bereits eine SWITCH-edu-ID haben, gelangen Sie hier zur Anmeldung: 

FAQ

Was ist "Bios"?

"Bios" ist die Plattform der PHBern zur Planung des Weiterbildungslehrgangs. Neben der Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang können Sie auf "Bios" während Ihres Weiterbildungslehrgangs u.a. Veranstaltungen buchen sowie Ihren Stundenplan und Ihren Studienfortschritt einsehen. Bei Fragen im Zusammenhang mit "Bios" können Sie sich an weiterbildungslehrgaenge.iwd@phbern.ch wenden.

Was ist eine SWITCH-edu-ID?

Die SWITCH edu-ID ist eine digitale Identität, welche von SWITCH entwickelt wurde für die dauerhafte Verwendung durch Hochschulangehörige. Konzipiert ist sie für den sicheren und schweizweiten Einsatz. Mehr Informationen zu SWITCH edu-ID finden Sie bei der SWITCH edu-ID Hilfe.

Wie erstelle ich eine SWITCH-edu-ID?

Folgen Sie den Anweisungen auf dieser Seite, um eine SWITCH edu-ID zu erstellen.

Weshalb braucht es in "Bios" eine Multi-Faktor-Authentifizierung?

In "Bios" werden persönliche Daten zum Weiterbildungslehrgang verwaltet, welche besonders schützenswert sind (z.B. Personalien oder Bewertungen). Die Multi-Faktor-Authentifizierung ist eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme für Ihr "Bios"-Kontos.

Zulassung

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Zum Studium wird zugelassen, wer

  • Über ein ausländisches Lehrdiplom einer tertiären Bildungsinstitution verfügt
  • Über ein international anerkanntes Sprachdiplom in Deutsch auf Niveau B2 oder höher verfügt und
  • Für die Dauer von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozent als Lehrperson berufstätig war (vgl. Studienregelement, Art. 5, Absatz 1)

Zulassung zum CAS für Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom

Bitte studieren Sie die hier beschriebenen Zulassungsbedingungen zum CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom genau. 
Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann, falls Sie nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben.

Der CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom wird für Personen, welche im Kanton Bern ihren Wohnsitz haben oder an einer Berner Volksschule angestellt sind, subventioniert. Für diese Personen ist die Studiengebühr kostenlos. Für alle anderen gelten die Vollkosten von CHF 6’800.-.

Zum CAS für Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom wird grundsätzlich nur zugelassen, wer 

  • über ein ausländisches Lehrdiplom einer tertiären Bildungsinstitution verfügt (siehe weitere Angaben unter Punkt 2).
  • über ein international anerkanntes Sprachdiplom in Deutsch auf Niveau B2 oder höher verfügt. Zugelassen sind DSH 1, Goethe-Zertifikat, testDaF, telc oder ÖSD-Zertifikat.
  • über Berufserfahrung als Lehrperson (im Inland oder im Ausland) im Umfang von mindestens einem Jahr zu durchschnittlich mindestens 30 Stellenprozenten nachweisen kann. 
    Dabei stützt sich das Institut für Weiterbildung und Dienstleistung (IWD) der PHBern auf das Studienreglement für die Weiterbildungslehrgänge (StudR WBL) im Kapitel 6 der Rechtssammlung der PHBern: Rechtssammlung | PHBern

Wichtige Hinweise zur Einreichung des Lehrdiploms

Zur Prüfung Ihres Lehrdiploms stützt sich das Institut für Weiterbildung und Dienstleistung (IWD) der PHBern auf Kapitel 3 «Weisungen über den Nachweis der Echtheit von im Ausland ausgestellten Dokumenten» der Rechtssammlung der PHBern: Rechtssammlung | PHBern

Einreichen des Lehrdiploms

Laden Sie einen Scan/ein Foto Ihres Lehrdiploms mit einer angehefteten Beglaubigung hoch. Gemäss Art. 2 der Weisungen über den Nachweis der Echtheit von im Ausland ausgestellten Dokumenten gilt eine Kopie als beglaubigt, wenn ihre inhaltliche Übereinstimmung mit dem Originaldokument von einer der folgenden Stellen bestätigt wurde:

  • den Services Aus- und Weiterbildung (Beglaubigungen kosten CHF 30.- pro Zulassungsgesuch),
  • der ausländischen Institution, welche das Originaldokument ausgestellt hat,
  • einer in der Schweiz zugelassenen Notarin oder einem in der Schweiz zugelassenen Notar,
  • einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Heimatstaat der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers,
  • einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Heimatstaats der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers in der Schweiz oder in einem Drittstaat,
  • einer Amtsstelle im Heimatstaat der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, welche Dokumente mit der Apostille gemäss dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung («Haager Apostille») versehen darf.

Übersetzung des Lehrdiploms

Ist das Lehrdiplom in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst, so ist der beglaubigten Kopie des Originaldokuments eine deutsche oder französische Übersetzung beizulegen (Scan oder Foto).

Die Übersetzung muss

  • von einem in Bezug auf die jeweils massgebliche Ausgangssprache zertifizierten Mitglied des Schweizerischen Verbands für Übersetzen, Terminologie und Dolmetschen (ASTTI) oder des Schweizerischen Vereins vereidigter Übersetzer (ASTJ) oder von der Apostroph Group, einer Agentur der Dolmetscher- und Übersetzervereinigung (DÜV) oder einem Schweizer inlingua-Zentrum vorgenommen worden sein,
  • mit der beglaubigten Kopie des Originaldokuments untrennbar verbunden sein.

Zulassung "sur dossier"

Personen, welche die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, werden zum jeweiligen Weiterbildungslehrgang oder -modul zugelassen, wenn sie das "admission sur dossier"-Verfahren erfolgreich durchlaufen.

Dieser alternative Zugangsweg steht Personen offen, die

  • eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen haben,
  • relevante Berufserfahrung, namentlich auf der Zielstufe des betreffenden Lehrgangs oder Moduls, nachweisen können und
  • über ein deutsches Sprachdiplom auf dem Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen, falls Deutsch nicht ihre Erstsprache ist.

Das Gesuch für eine Aufnahme "sur dossier" ist im Anmeldeverfahren integriert.

Anerkennung von Studienleistungen

Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an einen Lehrgang angerechnet werden (vgl. Studienreglement, Art. 44 und Art. 45). 

Das Gesuch für die Anerkennung von Studienleistungen ist im Anmeldeprozess integriert.

Kontakt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Institut für Weiterbildung und Dienstleistungen

Studienleiterin

Administration

Weiterbildungsadministration, Services Aus- und Weiterbildung

Telefon: +41 31 309 27 15, E-Mail: weiterbildungslehrgaenge.iwd@phbern.ch