Institutionelle Akkreditierung

Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) vom 1. Januar 2015 sieht vor, dass jede Hochschule eine institutionelle Akkreditierung durchläuft. 

Eine solche Akkreditierung ist Voraussetzung dafür, sich weiterhin Pädagogische Hochschule nennen zu dürfen. Mit Blick auf die Vision der PHBern als national führende und in bildungspolitischen Themen wegweisende Hochschule haben Schulrat und Schulleitung der PHBern entschieden, das Verfahren der Akkreditierung zügig anzugehen. Entsprechend reichte die PHBern als eine der ersten Hochschulen der Schweiz ihr Gesuch auf Akkreditierung als Pädagogische Hochschule am 10. September 2015 beim Schweizerischen Akkreditierungsrat ein.

Erste Bilanz

Der Selbstbeurteilungsbericht der PHBern wurde im Jahr 2016 im Rektorat unter stetigem Einbezug des Schulrats und der Schulleitung verfasst. Auch die vier Vereinigungen der PHBern – die Vereinigung der Studierenden (VdS), die Vereinigung der Dozierenden (VD), die Vereinigung Mittelbau (VMPH) und die Vereinigung für Verwaltung und Dienste (VVD) der PHBern – nahmen im Vernehmlassungsprozess eine wichtige Rolle ein.

Im Februar und März 2017 besuchten fünf Gutachterinnen und Gutachter an insgesamt drei Tagen die PHBern und führten diverse Gespräche mit ausgewählten Angehörigen der PHBern. Das Gutachterinnen- und Gutachterteam stützte sich bei den Gesprächen auf den Selbstbeurteilungsbericht und verfasste im Anschluss an den Besuch einen eigenen Bericht. Darin wurden neben den Erkenntnissen aus dem Selbstbeurteilungsbericht und den Gesprächen bei den Vor-Ort-Visiten auch Auflagen und Empfehlungen zur Verbesserung der einzelnen Standards festgehalten.

Der Schulrat und die Schulleitung der PHBern betrachten das Akkreditierungsverfahren als sehr gewinnbringend und als Chance, Abläufe und Strukturen an der PHBern zu hinterfragen und durch die Gutachterinnen und Gutachter eine Aussensicht auf die Hochschule zu erhalten. Die Diskussionen mit den Gutachterinnen und Gutachtern waren von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und die unterschiedlichen Herangehens- und Sichtweisen der an der Vorvisite und an der Vor-Ort-Visite Beteiligten wurden vonseiten PHBern als sehr fruchtbar erlebt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Verfahren der institutionellen Akkreditierung der PHBern wichtige Impulse für ihre Weiterentwicklung gegeben hat, und zwar sowohl dank des Verfahrens an sich wie auch dank der differenzierten Rückmeldungen der Gutachtergruppe.

Nicht die Qualität, sondern das Qualitätssicherungssystem steht im Zentrum

Beim Akkreditierungsverfahren wird nicht die objektive Qualität der Angebote an einer Hochschule geprüft. Im Zentrum steht stattdessen das Qualitätsmanagement, also das Qualitätssicherungssystem und die Instrumente der Qualitätssicherung- und -entwicklung. Kann das Sicherungssystem gewährleisten, dass die angestrebte Qualität in den verschiedenen Bereichen erreicht und aufrechterhalten wird? Zeigt es frühzeitig an, wenn gewisse Qualitätsziele verfehlt werden? Welche Instrumente zur Qualitätsentwicklung setzt die Hochschule ein und mit welchem Ziel?

Ein zentraler Schritt der Akkreditierung ist die Erarbeitung des sogenannten Selbstbeurteilungsberichts durch die Hochschule zuhanden der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Dieser Bericht beschreibt und analysiert selbstreflektiert und selbstkritisch den Erfüllungsgrad von insgesamt 18 Qualitätsstandards.

Der Schweizerische Akkreditierungsrat fällt seinen Entscheid auf der Basis des Akkreditierungsantrags der Agentur, dem Selbstbeurteilungsbericht, dem Bericht der Gutachtergruppe und der Stellungnahme der PHBern.

Am 29. September 2017 wurde die PHBern als Pädagogische Hochschule akkreditiert. Dem online verfügbaren Akkreditierungsbericht kann entnommen werden, dass die Gutachterinnen und Gutachter, unter der Koordination der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), die PHBern als selbstkritische Hochschule wahrgenommen haben, deren offene Haltung im Einklang mit den eigenen Anforderungen an eine lernende Organisation steht. Die Gutachterinnen- und Gutachtergruppe kommt zum Schluss, dass die PHBern über ein solides und ausdifferenziertes Qualitätssicherungssystem verfügt. Neben der Bestätigung der Stärken des Qualitätssicherungssystems der PHBern wurden mit dem Akkreditierungsentscheid folgende drei Weiterentwicklungspunkte mittels dreier Auflagen festgelegt:

  • Die Aufgaben und Kompetenzen der QM-Verantwortlichen in den Organisationseinheiten müssen mit Blick auf das Qualitätssicherungssystem der PHBern definiert sein. Ein strukturierter und formalisierter Austausch unter allen QM-Verantwortlichen ist zu etablieren.
  • Die PHBern trifft Massnahmen, damit die Vereinigungen der Dozierenden, des Mittelbaus, der Verwaltung und Dienste sowie der Studierenden sich konzeptuell und inhaltlich an Projekten beteiligen und sich zu den anstehenden Geschäften eine Meinung bilden können und auf diese Weise ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien die Mitbestimmung ermöglichen.
  • Die PHBern ergänzt ihr Qualitätssicherungssystem mit einem Prozess oder mit Prozessen, die es ihr erlauben, Qualitätsziele für die Mobilität der Studierenden und der Dozierenden festzulegen und umzusetzen.

Die PHBern hat als eine der ersten Pädagogischen Hochschulen dieses nationale Qualitätssiegel erhalten.