Institutionelle Akkreditierung

Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) vom 1. Januar 2015 sieht vor, dass jede Hochschule eine institutionelle Akkreditierung durchläuft.

Eine solche Akkreditierung ist Voraussetzung dafür, weiterhin als Pädagogische Hochschule auftreten zu dürfen. Mit Blick auf die Vision der PHBern als national führende und in bildungspolitischen Themen wegweisende Hochschule haben Schulrat und Schulleitung der PHBern entschieden, das Verfahren der Akkreditierung zügig anzugehen.

Qualitätssicherungssystem im Zentrum

Beim Akkreditierungsverfahren wird nicht die objektive Qualität der Angebote an einer Hochschule geprüft. Im Zentrum steht stattdessen das Qualitätsmanagement mit seinen Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Kann das System gewährleisten, dass die angestrebte Qualität in den verschiedenen Bereichen erreicht und weiterentwickelt wird? Zeigt es frühzeitig an, wenn gewisse Qualitätsziele verfehlt werden? Welche Instrumente zur Qualitätsentwicklung setzt die Hochschule ein und zu welchem Ziel?

Ein zentraler Schritt im Prozess der Akkreditierung ist der sogenannte Selbstbeurteilungsbericht der Hochschule. Dieser Bericht beschreibt und analysiert selbstreflektiert und selbstkritisch den Erfüllungsgrad von insgesamt 18 Qualitätsstandards. Er wird zuhanden der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) verfasst. Nach der Abgabe findet ein Besuch von Gutachterinnen und Gutachtern vor Ort statt, was ebenfalls in einen Bericht mündet. Der Schweizerische Akkreditierungsrat entscheidet schliesslich auf Grundlage dieser beiden Dokumente über die Anerkennung der Hochschule.

Entscheid im Herbst 2017

Im Jahr 2016 wurde im Rektorat der PHBern der Selbstbeurteilungsbericht verfasst. Schulrat und Schulleitung wurden dabei stetig einbezogen. Auch die vier Vereinigungen der PHBern – die Vereinigung der Studierenden (VdS), die Vereinigung der Dozierenden (VD), die Vereinigung des Mittelbaus (VMPH) und die Vereinigung für Verwaltung und Dienste der PHBern (VVD) – spielten eine wichtige Rolle: Im ersten Halbjahr 2016 konnten sie einerseits zu bestimmten Standards, die sie direkt betrafen, Stellung nehmen. Im September 2016 wurde ihnen im Rahmen der Vernehmlassung zum gesamten Bericht erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Rückmeldungen der Vereinigungen wurden von Schulrat und Schulleitung diskutiert und der Bericht wurde stellenweise angepasst. Am 15. November 2016 wird der Schulrat den Bericht voraussichtlich verabschieden.

Im Februar und März 2017 werden fünf externe Gutachterinnen und Gutachter an insgesamt drei Tagen die PHBern besuchen und Gespräche mit ausgewählten Angehörigen der PHBern führen. Das Gutachterinnen- und Gutachterteam stützt sich auf den Selbstbeurteilungsbericht und verfasst im Anschluss an den Besuch einen eigenen Bericht. Der Selbstbeurteilungsbericht, der Bericht der Gutachterinnen und Gutachter sowie eine Stellungnahme der PHBern zu diesem Bericht werden anschliessend dem Akkreditierungsrat vorgelegt. Dieser entscheidet im Herbst 2017 über die Akkreditierung der PHBern als Hochschule. Der Akkreditierungsrat kann dies mit Auflagen verbinden oder Empfehlungen im Hinblick auf die nächste Akkreditierung aussprechen. Die Akkreditierung gilt für sieben Jahre.

Der Schulrat und die Schulleitung der PHBern betrachten das Akkreditierungsverfahren als Chance, Abläufe und Strukturen an der PHBern zu hinterfragen und durch die Gutachterinnen und Gutachter eine Aussensicht auf die Hochschule zu erhalten. Der Selbstbeurteilungsbericht, der mittlerweile vorliegt, identifiziert Stärken und Schwächen der internen Qualitätssicherung und hilft mit, das Qualitätsmanagement an der PHBern längerfristig weiterzuentwickeln.