Anrechnung von Studienleistungen

Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen an das Studium am Institut Sekundarstufe I angerechnet werden.

Voraussetzungen

Das Gesuch kann frühestens gestellt werden, wenn ein positiver Entscheid über die Zulassung zum Studium vorliegt. Für Abklärungen vor der Anmeldung setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung am Institut Sekundarstufe I in Verbindung.

Anerkennungsantrag – Vorgehen

Ein Gesuch um Anerkennung bisheriger Studienleistungen umfasst folgende Unterlagen:

  • Anerkennungsantrag
  • Belege bisheriger erbrachter Studienleistungen

Dokumentieren Sie Ihren Antrag mit Belegen der bereits erbrachten Studienleistungen. Aus diesen müssen Inhalt (Disziplin, Themen) und Umfang Ihrer Leistungen (ECTS und formal erworbene, ausgewiesene Leistungen) klar hervorgehen. Legen Sie – wenn möglich – auch ergänzende Unterlagen zu diesen Belegen bei (z.B. Auszüge aus dem Studienplan, Kopien des Testathefts, Prüfungsbestätigungen u.ä.).

Die eingereichten Unterlagen werden im Hinblick auf inhaltliche und leistungsmässige Äquivalenz beurteilt. Auf dieser Grundlage wird das Institut darüber verfügen, welche Studienleistungen für das Studienziel gutgeschrieben werden können. Wenn die Kompetenz eines Moduls durch die Vorleistungen vollständig abgedeckt wird, kann das Modul angerechnet werden. Es können nur ganze Module angerechnet werden, nicht einzelne Lerngelegenheiten.

Generell gilt zu beachten, dass die Studierenden im Studienplan 2022 die Anzahl und Art der Lerngelegenheiten eigenverantwortlich auswählen dürfen. Dies bedeutet, dass in Modulen, zu deren Themen Studierende bereits Vorwissen mitbringen, weniger Lerngelegenheiten besucht werden müssen, um die erforderlichen Kompetenzen zu erreichen. Falls somit bereits erbrachte Studienleistungen vorliegen, welche Teile der geforderten Modulkompetenzen abdecken und den Indikatoren der Module zugeordnet werden können, sind entsprechend weniger Lerngelegenheiten notwendig.

Der Anerkennungsantrag ist zu richten an:

  • für Studierende des Konsekutiven Masters: Herrn Samir Malek-Madani, Studienberater
  • für alle anderen Studierenden: Frau Sarah Bieri, Studienberaterin

Bitte beachten Sie:

  • Nur vollständig ausgefüllte Gesuche werden behandelt.
  • Dokumenten, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung beizulegen.
  • Die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungs-und Studienleistungen orientiert sich an den Richtlinien der EDK-Anerkennungskommissionen.
  • Validierte Unterrichtspraxis kann an die berufspraktische Ausbildung (BPA) angerechnet werden.
  • Sprachdiplome können angerechnet werden, sofern sie nicht älter als 5 Jahre sind und das geforderte Niveau der entsprechenden Sprachkompetenz tatsächlich vorliegt. Die Anerkennung von Sprachaufenthalten ist möglich, wenn klare Hinweise vorliegen, dass die Kriterien gemäss Wegleitung zum Sprachaufenthalt (Dauer, Sprachregion, Kompetenz) erfüllt wurden. Eine Teilanerkennung ist möglich. Weitere Informationen finden immatrikulierte Studierende auf der Studierendenplattform Porta (Zugang nur mit Logindaten).
  • Bereits erbrachte Masterarbeiten werden nicht angerechnet. Ebenfalls keine Anrechnung kann für den Sprachkompetenznachweis vorgenommen werden, welcher zwingende Voraussetzung für das zweite Praktikum ist.

Studienplan 2013

Sie studieren nach Studienplan 2013 (Volldiplom, Konsekutiven Master, Fachdiplom, Stufenerweiterung oder die Zusatzleistungen IHP) und haben Ihr Studium vor FS23 aufgenommen? Dann klicken Sie hier.

Kontakt

Studienberaterin
Institut Sekundarstufe I
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Institut Sekundarstufe I